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EU-Energielabel

Schon wieder ein neues Label - die wichtigsten Fakten auf einem Blick

 

Ab 1. September 2014 müssen alle im Handel erhältlichen Staubsauger mit dem neuen EU-Energielabel für Staubsauger gekennzeichnet sein. Mit diesem Label wird Käufern eine Entscheidungshilfe im Kauf geboten. Im Label sind alle zentralen Leistungsmerkmale eines Staubsaugers auf einen Blick erfasst, somit können die verfügbaren Produkte besser miteinander verglichen werden.

Zu den zentralen Leistungsmerkmalen des neuen Labels zählen neben den bekannten Angabe der Energieeffizienzklassen (A bis G) und des jährlichen Energieverbrauchs (basierend auf 50 einstündigen Reinigungsvorgängen einer Fläche von 87 m²) auch die wesentlichen Angaben zur Reinigungsleistung des Staubsaugers auf Teppich- und Hartböden sowie die Geräuschentwicklung und die Staubemission beim Saugen. Anhand dieser Angaben wird der Verbraucher befähigt, den energieeffizientesten Staubsauger mit der besten Reinigungsleistung und der geringsten Geräuschentwicklung auszuwählen.    

 

Ab dem 1. September 2014 gilt: 

- Der jährliche Energieverbrauch muss weniger als 62,0 kWh/Jahr betragen; 

- die Nennleistungsaufnahme muss weniger als 1 600 W betragen; 

- die Staubaufnahme auf Teppichen (dpu c ) muss mindestens 0,70 betragen. Dies gilt nicht für Hartbodenstaubsauger; 

- die Staubaufnahme auf harten Böden (dpu hf ) muss mindestens 0,95 betragen. Dies gilt nicht für Teppichstaubsauger. 

 

Die Verordnung gilt nicht für Nasssauger, kombinierte Nass- und Trockensauger und akkubetriebene Staubsauger( z.B Akkubesen), Altbestände aus Lager dürfen ebenso noch abverkauft werden! Eine Zweite Stufe der Energieverbrauchskennzeichnung folgt im September 2017. Hier darf bspw. die Leistung von Staubsaugern nur weniger als 900 W betragen.

 

Das Label im Detail: